Den Teilnehmern werden vom Veranstalter an nachfolgenden Orten entlang der Strecke an Verpflegungsstationen (auch „Labestationen“) kostenlos verschiedene Verpflegungsleistungen bereitgestellt:
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Ein Radrennen wie der Ötztaler verlangt neben mentaler Stärke auch große körperliche Kraftreserven. Diese müssen regelmäßig aufgeladen werden – mit der richtigen Verpflegung. Daher gibt es entlang der Strecke mehrere offizielle Labestationen, die den Teilnehmern kostenlos verschiedenste Speisen und Getränke zur Verfügung stellen. Gut gestärkt und mit einem kräftigen Energieschub geht es auf zur nächsten Etappe des 238 Kilometer langen Radmarathons.
Den Teilnehmern werden vom Veranstalter an nachfolgenden Orten entlang der Strecke an Verpflegungsstationen (auch „Labestationen“) kostenlos verschiedene Verpflegungsleistungen bereitgestellt:
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BETREUT VON HOTEL DAS CENTRAL – ALPINE. LUXURY. LIFE
ZUM TRINKEN | ZUM ESSEN |
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BETREUT VON DESIGN- UND WELLNESSHOTEL BERGLAND UND CASTELLO FALKNER
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BETREUT VON SPORTHOTEL ALPINA UND HOTEL ERHART
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BETREUT VON HOTEL GASTHOF NEUE POST ZWIESELSTEIN
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BETREUT VON HOTEL ALPHOF SÖLDEN
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BETREUT VON HOTEL LIEBE SONNE
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Alle Verpflegungsstationen stehen ausschließlich den Startnummerninhabern zur Verfügung.
Möchten Vereine oder einzelne Teilnehmer eigene Service- oder Verpflegungsstationen einrichten, so müssen diese vorab unter Benennung einer verantwortlichen Person bei der Organisation (radmarathon@oetztal.com) angemeldet werden. Die Organisation kann die Einrichtung privater Service- oder Verpflegungsstationen nach eigenem Ermessen untersagen.
Werden eigene Service- und/oder Verpflegungsstationen eingerichtet, so haben der Verein, die betreuten Teilnehmer und die nach der Anmeldung verantwortliche Person dafür einzustehen, dass die jeweilige Stelle und der darauf folgende Kilometer der Rennstrecke sauber hinterlassen wird. Kommt es von Seiten des Straßenerhalters diesbezüglich zu Beanstandungen, so werden alle Teilnehmer des Vereines alle betreuten Personen aus der Wertung genommen und der Verein sowie die betreuten Teilnehmer werden für 2 Jahre nicht mehr zur Veranstaltung zugelassen. Die Kosten für die Beseitigung des Mülls werden in Rechnung gestellt.
Service- oder Verpflegungsleistungen entlang der Strecke dürfen nur unentgeltlich erbracht werden. Das entgeltliche Anbieten derartiger Leistungen ist verboten und kann zur Disqualifikation der betreuten Teilnehmer führen. Der Veranstalter behält sich auch rechtliche Schritte gegen den Organisator der entgeltlichen Service- oder Verpflegungsstationen vor.