Sollte der Teilnehmer aus welchem Grund auch immer nicht an den Start gehen oder an einem Side-Event teilnehmen können, so hat dieser grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen. Der Teilnehmer hat auch keinen Anspruch auf Ersatz von etwaigen Auslagen oder Kosten oder auf Stornierung bereits gebuchter Unterkünfte.
NEU: Anstatt der bis dato angebotenen Annulationsversicherung, bieten wir für den ÖRM 2023 eine Storno Flex Option an. Mit der Flex Option besteht für dich die Möglichkeit deinen Startplatz nicht nur bis 12.05.2023 sondern bis direkt einen Tag vor dem Ötztaler Radmarathon zu stornieren, wenn du aus folgenden Gründen nicht teilnehmen kannst:
- Unvorhersehbare Krankheit, (inklusive Covid-19)
- Verletzung oder Unfall
- Schwangerschaft der Teilnehmerin
- Todesfall in der unmittelbaren Familie
- Schwere Beeinträchtigung des Eigentums der Person
Ein ärztliches Attest bzw. Belege sind unaufgefordert der Organisation vorzulegen. Es werden EUR 169,- (Nenngeld ohne Chip Kaution) per Banküberweisung rückerstattet.
Die Flex Option bezieht sich ausschließlich auf das Nenngeld, nicht auf Zusatzleistungen.
Ohne Storno Flex Option erhält der Teilnehmer bei Einlangen der schriftlichen Stornierungserklärung bis 12.05.2023 unter radmarathon@oetztal.com das Nenngeld rückerstattet. Die Chip-Kaution in Höhe von € 10,00 wird als Bearbeitungsentgelt einbehalten.
Eine Übertragung des stornierten Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich