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Anmelde- & Teilnahmebedingungen

Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Ötztaler Radmarathon

1

Veranstalter

Der Ötztaler Radmarathon und alle offiziellen „Side-Events“ werden veranstaltet durch (nachfolgend „Veranstalter“):

Ötztal Tourismus
Achweg 5
6450 Sölden
+43 (0) 57200 926
radmarathon@oetztal.com.

2

Veranstaltung

Der Ötztaler Radmarathon (nachfolgend „Veranstaltung“) ist ein jährlich stattfindendes, höchst angesehenes und anspruchsvolles Rennrad-Amateurrennen und gleichzeitig eine radtouristische Großveranstaltung. Der Streckenverlauf der „Original“-Strecke führt mit Start und Ziel in Sölden über 5.500 Höhenmeter durch teils hochalpine (bis zu 2474 m) Lagen in Tirol (Österreich) und Südtirol (Italien).

Im Zusammenhang mit (vor, während oder nach) der Veranstaltung werden vom Veranstalter auch verschiedene „Side-Events“ (zB Einzelzeitfahren, Unterhaltungs-Shows, Bike-Expo, Rahmenprogramm etc) organisiert.

3

Anwendbare Regelungen

Die vorliegenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen gelten für jegliche Teilnahme am Ötztaler Radmarathon oder an Side-Events im Zusammenhang damit.

Die Veranstaltung unterliegt den vorliegenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen, dem unter abrufbaren Regelwerk sowie allen geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften (insbesondere die österreichischen Straßenverkehrsordnung – StVO sowie die italienische Straßenverkehrsordnung - Codice della strada). Sollten sich die Anmelde- und Teilnahmebedingungen und das Regelwerk einander widersprechen, gelten vorrangig die Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

Mit der Absendung der Registrierung für den Ötztaler Radmarathon oder der Anmeldung zu bzw Teilnahme an einem Side-Event erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Anmelde- und Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Teilnehmer anerkennt damit auch die Gültigkeit und Anwendbarkeit des Regelwerks und sämtlicher Regelungen, auf welche in diesen Dokumenten verwiesen wird (zB Anti-Doping Regelungen, Straßenverkehrsordnungen). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen diese Regelungen zu Schadenersatzpflichten, zur Stornierung oder Sperrung der Anmeldung und/oder zur Disqualifikation führen können.

Im Zuge der Registrierung/Anmeldung zur oder der Teilnahme an der Veranstaltung (samt Side-Events) erfolgen verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf personenbezogene Daten. Nähere Informationen dazu sind der Datenschutzerklärung - Ötztal Tourismus (insbesondere Punkt 12 Ötztaler Radmarathon) sowie der Datenschutzerklärung – Webseiten zu entnehmen.

4

Teilnahme an der Veranstaltung

Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind grundsätzlich Radsportlerinnen und Radsportler (nachfolgend: „Teilnehmer“) ab Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt. Teilnehmer, welche zumindest das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur in Begleitung und mit Einverständnis des/der Obsorgeberechtigten im Zuge der Startnummernabholung teilnehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben der Teilnehmer zu überprüfen, insbesondere durch die Aufforderung zu einem Alters- und Identitätsnachweis und/oder weitere Angaben, die nach Ermessen des Veranstalters jederzeit verlangt werden können.

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfordert eine sehr gute gesundheitliche (physisch und psychisch) und konditionelle Verfassung. Es wird daher eine (sport‑)medizinsiche Untersuchung im Vorfeld der Veranstaltung empfohlen.

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die unter keinem physischen oder psychischen Einfluss stehen, welcher deren Einsichts- und Leistungsfähigkeit einschränken könnte. Der Teilnehmer darf insbesondere nicht unter Alkohol-, Doping- oder Drogeneinfluss stehen.

Personen, die einem nationalen oder internationalen Verband angehören und aktuell wegen Dopings gesperrt sind, sind nicht teilnahmeberechtigt.

5

Registrierung zur Verlosung von Startplätzen 2024

Die Registrierung ist ausschließlich vom 01. – 31. Jänner 2024 online unter www.oetztaler-radmarathon.com möglich. Eine Registrierungsgebühr von € 5,00 zzgl. € 0,90 Security und Transaktionsspesen wird pro Teilnehmer eingehoben.  Die Zahlung erfolgt mittels Banküberweisung oder per Kreditkarte. Datasport AG gewährleistet für diesen Service den höchsten Sicherheitsstandard.

Es besteht die Möglichkeit zur Einzelanmeldung, Minigruppenanmeldung (2‑4 Teilnehmer) oder Teamanmeldung (5‑35 Teilnehmer). Hierfür sind eigene Gruppenformulare zur Registrierung vorgesehen. Wird die Minigruppe bzw das Team ausgelost, sind automatisch alle Teilnehmer anmeldeberechtigt, die sich im Rahmen des Registrierungs-Prozederes in dieser Registrierungsliste eingeschrieben haben. Ausgenommen davon sind Mehrfachregistrierungen – diese werden sofort von der Verlosung ausgeschlossen.

Im Falle einer Minigruppenanmeldung oder einer Teamanmeldung muss eine gemeinsame Gebührenzahlung in Höhe von € 5,00 (zuzüglich € 0,90 Transaktions- & Securitygebühren) pro Teilnehmer erfolgen. Pro Team können maximal 35 Mitglieder genannt werden. Für die Registrierung gibt es ein eigenes Minigruppen- bzw Team-Registrierungsformular. Es muss sichergestellt werden, dass der Teamname exakt gleich eingetragen wird. Jede(r) Gruppierung/Verein hat selbst dafür zu sorgen, dass sich die Mitglieder ordnungsgerecht und mit identischem Teamnamen registrieren. Team- oder Gruppenregistrierungen können am besten gemeinsam über die/den Gruppierung/Verein vorgenommen werden.

Jeder Teilnehmer darf sich nur einmalig registrieren. Mehrfach registrierte Teilnehmer werden aus der Liste der Registrierungen gestrichen.

Jeder Teilnehmer erhält eine individuelle und nur für diesen (und den Veranstalter) einsehbare Registrierungsnummer. Der Veranstalter wird im Falle eines Unfalles eines Teilnehmers nur an Personen, welche diese Registrierungsnummer angeben können, Auskünfte zum Rennstatus oder zur weiteren Versorgung des jeweiligen Teilnehmers erteilen (siehe Datenschutzerklärung). Der Veranstalter legt daher den Teilnehmern nahe, ihre Registrierungsnummer jedenfalls sicher zu verwahren und – sofern gewünscht – vorab ausgewählten Angehörigen, Teammitgliedern etc mitzuteilen, damit diese Informationen zum Aufenthalt oder zur weiteren Versorgung eines verunfallten Teilnehmers erhalten können.

6

Verlosung von Startplätzen 2024

Aufgrund des großen Interesses an der Veranstaltung und des aus Sicherheitsgründen beschränkten Teilnehmerfeldes können leider nicht alle registrierten Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Unter den registrierten Personen werden daher Startplätze „verlost“, was bedeutet, dass sich nur diejenigen Personen, welche im Zuge der Verlosung gezogen wurden, für die Veranstaltung anmelden können. Die Gewinner der Verlosung erhalten daher (bei Erfüllung aller Teilnahmevoraussetzungen) die Option, sich kostenpflichtig für die Veranstaltung anzumelden.

Die maximale Teilnehmerzahl für den Ötztaler Radmarathon 2024 beträgt 4.000 Startplätze.

Die prozentuelle Verteilung der zu vergebenden Startplätze auf die Gruppierungen (a) Einzelstarter, (b) Minigruppen und (c) Teams wird erst nach Ende der Registrierungsphase vorgenommen und wird sich nach dem realen Wert der Registrierten richten. Registrieren sich beispielsweise 65 % als Einzelstarter, so werden von den vorhandenen Startplätzen 65 % an Einzelstarter verlost. Der Veranstalter behält sich die freie Vergabe von 500 Startplätzen vor. Dieses Kontingent ist nicht der Verlosung unterworfen und die Vergabe dieser Startplätze kann auch außerhalb des ordentlichen Registrierungsvorganges erfolgen. Weitere 500 Startplätze werden in Kombination mit den angebotenen Pauschalbuchungen von Nächtigungen vergeben.

Personen, die sich in den letzten drei Jahren (2020, 2022, 2023) erfolglos registriert haben und auch in sonstiger Weise nicht zu einem Startplatz gekommen sind (zB durch Übertragung des Startplatzes), erhalten bei erneuter Registrierung 2024 einen unübertragbaren „Sonderstartplatz für den ÖRM 2024“. Diese Startplätze sind nicht der Verlosung unterworfen.

Auch Personen, die die Gesamtwertung des Ötztaler Radmarathons gewonnen haben, die jeweiligen Klassen-Sieger des letztjährigen Ötztaler Radmarathons sowie die 5 schnellsten Mitglieder des Siegerteams des letztjährigen Ötztaler Radmarathons erhalten einen unübertragbaren „Sonderstartplatz“.

Im Zuge der Nachverlosung werden die verbleibenden Startplätze (Optionen) vergeben. Die Nachverlosung findet Anfang April 2024 statt. Auch an der Verlosung nehmen nur Personen teil, die sich während des Registrierungszeitraumes 2024 registriert haben.

Personen mit „Sonderstartplatz“ oder Personen, die im Zuge einer Verlosung oder aus dem Veranstalterkontingent einen Startplatz erhalten haben können sich bei Erfüllung aller Teilnahmevoraussetzungen kostenpflichtig für die Veranstaltung anmelden. Dies erfolgt durch fristgerechte Bezahlung sämtlicher Teilnahmegebühren über den im Bestätigungs-E-Mail angegebenen Link. Mit zeitgerechter und vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühren sowie unter der Voraussetzung, dass sämtliche Teilnahmebedingungen und Regelungen eingehalten werden, wird die Anmeldung wirksam und ist der Teilnehmer zur Abholung des Starpaketes sowie zum Start bei der Veranstaltung berechtigt.

Erfolgt keine fristgerechte Bezahlung der Teilnahmegebühren, so verfällt der Startplatz (die Option). Der Startplatz wird dann anderweitig vergeben.

Der Status der Anmeldung kann jederzeit auf der Homepage geprüft werden. Alle Teilnehmer erhalten bis Ende Juli 2024 via E-Mail eine Bestätigung mit der zugeteilten Startnummer. Diese Original-Startplatz-Bestätigung ist bei der Startpaket-Abholung in Sölden unterschrieben abzugeben, und ein Lichtbildausweis ist vorzuzeigen.

Anmeldungen von nicht teilnahmeberechtigten Personen oder Personen, welche von der Teilnahme ausgeschlossen wurden (Sperrung der Anmeldung), werden nicht angenommen oder storniert. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung eines etwaigen bereits bezahlten Nenngeldes.

7

Nenngeld und Leistungen des Veranstalters 2024

Das Nenngeld für den Ötztaler Radmarathon 2024 beträgt einheitlich € 179,00 zuzüglich der Chip-Kaution in Höhe von € 10,00. Die Chip-Kaution wird bei Rückgabe des Zeitnehmungs-Chips rückerstattet. Sämtliche anfallende Transaktions- und Securitygebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

Die Bezahlung des Nenngeldes erfolgt über den im Bestätigungs-E-Mail angegebenen Link. Die Bezahlung kann mittels Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen.

Das Startpaket beinhaltet insbesondere:

  • Startnummer mit Zeitnehmungs-Chip;
  • Trinkflasche im Ötztaler Radmarathon-Design;
  • Konsumationsgutschein in der Ötztaler Gastronomie gültig von 30.08. - 02.09.2024
  • Ötztaler Radmarathon Geschenk

Im Rahmen der Veranstaltung und auf der Strecke werden den Teilnehmern verschiedene Sach-, Verpflegungs- und Serviceleistungen bereitgestellt:

  • 5 Labestationen auf der Strecke sowie kleine Ziel- Labe
  • Pannenservice auf der Strecke  (Ersatzteile sind zu bezahlen)
  • Hinterlegungs-Service inkl. eigens dafür vorgesehene Transporttasche
  • Kostenloses Massageservice auf der Strecke (Labe Schönau)
  • Download Link für die Filmhighlights Ötztaler 2024
  • Videoproduktion für diverse TV-Anstalten
  • Urkunde für alle Finisher zum Download
  • Ergebnisdienst – online auf der Homepage sowie in Form der Ötztaler Nachrichten
  • Das begehrte hochwertige Ötztaler Radmarathon Finisher-Trikot erhalten ausnahmslos nur „Finisher“ (Teilnehmer, die die gesamte Strecke korrekt absolvieren, alle Kontrollpunkte passieren und vor dem Schlusswagen das Ziel in Sölden erreichen);
  • Rahmenprogramm
  • Die 3 besten Teilnehmer pro Klasse sowie die 3 besten Teams erhalten Sach- oder Ehrenpreise.

8

Übertragung des Startplatzes 2024

Teilnehmer, die sich korrekt angemeldet und somit einen Startplatz haben können diesen im „Übertragungszeitraum(29.04. - 21.05.2024) an andere registrierte Personen aus 2024 übertragen. Die Übertragungs- und Bearbeitungsgebühr beträgt € 50,00. Aus organisatorischen Gründen ist die Übertragung des Startplatzes ausschließlich im Übertragungszeitraum möglich.

Zur Übertragung des Startplatzes muss das auf der Webseite der Veranstaltung abrufbare Übertragungsformular vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Nach Prüfung dieser Daten erhält die Person, auf die der Startplatz übertragen wird, einen Zahlungslink mit der Aufforderung, die Übertragungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 bis spätestens 28.05.2024 einzuzahlen. Nach Eingang der Zahlung wird die Übertragung des Startplatzes aktiv und ist auch in der Startliste ersichtlich. Der Überträger ist sodann nicht mehr angemeldet und auch nicht startberechtigt.

BITTE BEACHTE:

  • Die gewinnbringende Weitergabe des Startplatzes ist strikt verboten. Jeder gewinnbringenden (also nicht ausschließlich die offiziellen Teilnahmegebühren abdeckende) Weitergabe (zB Verkauf, Versteigerung etc) wird durch den Veranstalter nachgegangen. Die gewinnbringende Weitergabe hat die Stornierung der Anmeldung und die Sperrung für die Anmeldung bei künftigen Veranstaltungen auf Lebenszeit zur Folge; dies sowohl für den Überträger als auch für den Übernehmer.
  • Bei Übertragung des Startplatzes geht das gesamte Rechtsverhältnis auf den Übernehmer über. Auch der Übernehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften, Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie des Regelwerkes. Außerdem nimmt auch der Übernehmer die Datenschutzerklärungen zustimmend zur Kenntnis.
  • Die Übertragung von „Sonderstartplätzen“ sowie von Startplätzen die besonderen Bedingungen unterliegen (zB Startplätze aus dem Kontingent des Veranstalters, aus Gewinnspielaktionen, von Sponsoren bereitgestellte Startplätze, Startplätze für Pressevertreter etc) sind nicht möglich.

9

Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer 2024

Sollte der Teilnehmer aus welchem Grund auch immer nicht an den Start gehen oder an einem Side-Event teilnehmen können, so hat dieser grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen. Der Teilnehmer hat auch keinen Anspruch auf Ersatz von etwaigen Auslagen oder Kosten oder auf Stornierung bereits gebuchter Unterkünfte.

  • Im Zuge der Anmeldung zur Veranstaltung besteht die Möglichkeit, eine Annullierungsversicherung über den Veranstalter abzuschließen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer derartigen Annullierungsversicherung. Die versicherten Risiken und die Versicherungsleistungen (insbesondere Rückerstattung des Nenngeldes) entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
  • Ohne Annullierungsversicherung erhält der Teilnehmer bei Einlangen der schriftlichen Stornierungserklärung bis 25.06.2024 unter radmarathon@oetztal.com das Nenngeld rückerstattet. Die Chip-Kaution in Höhe von € 10,00 wird als Bearbeitungsentgelt einbehalten.
  • Startplatz in Verbindung mit der Unterkunft (Packagebuchung) sind von diesen Regelungen ausgenommen. Bitte wende dich direkt an: incoming@oetztal.com

 

Eine Übertragung des stornierten Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich

10

Durchführung, Abbruch und Änderung der Veranstaltung

Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt insbesondere unter Zugrundelegung der vorliegenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie des Regelwerks.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit jegliche Programmänderung in Zusammenhang mit der Veranstaltung und jegliche Änderung der Rennstrecke oder des Rennablaufs durchzuführen. Dies betrifft insbesondere das Recht des Veranstalters und der Rennleitung jederzeit bei schlechter Witterung oder bei Auftreten von unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen die Rennstrecke oder den Rennablauf anzupassen, die Zeitlimits zu verändern,

Alle offiziellen Änderungen werden im Zuge der Ausgabe der Startpakete, der Fahrerbesprechung und/oder unmittelbar während des Rennens kommuniziert. Damit sind diese offiziellen Änderungen unmittelbar rechtswirksam. Gegebenenfalls werden die Änderungen zusätzlich und an den Infotafeln verlautbart auf der Webseite www.oetztaler-radmarathon.com kommuniziert.

Sofern eine weitere sichere Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist, wenn dies durch Behörden vorgeschrieben wird oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, kann die Rennleitung und der Veranstalter die Veranstaltung auch jederzeit abbrechen.

Im Falle des Abbruchs der Veranstaltung nach dem Rennstart oder bei Änderungen der Programmänderungen haben die Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückersatz von bezahlten Teilnahmebeiträgen oder auf Ersatz von etwaigen daraus resultierenden Schäden oder frustrierten Aufwendungen.

11

Absage der Veranstaltung

Dem Veranstalter steht jederzeit das Recht zu, die Veranstaltung vor dem Rennstart abzusagen. Nach dem Rennstart gelten ausschließlich die Regelungen nach Punkt 10.

Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (zB Witterung, Straßensperren oder –blockaden) oder aus sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen vor dem Rennstart abgesagt werden, so hat der Veranstalter das Recht, 50 % des Nennbetrages einzubehalten.

Muss die Veranstaltung aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen vor dem Rennstart abgesagt werden, so werden die bezahlten Teilnahmebeiträge an die Teilnehmer rückerstattet. Darüber hinaus findet kein Ersatz von etwaigen daraus resultierenden Schäden oder frustrierten Aufwendungen statt.

12

Dopingkontrollen

Der Veranstalter arbeitet mit der „NADA“ (Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH) zusammen, um Doping auch im Breitensport im Zuges der Veranstaltung möglichst hintanzuhalten. Alle Teilnehmer unterwerfen sich den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen. Es gilt insbesondere der World Anti-Doping Code und das Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 – ADBG 2007).

Im Zuge der Veranstaltung können jederzeit (vor, während und nach dem Rennen) auch ohne Vorankündigung Dopingkontrollen (Trainingskontrollen oder Wettkampfkontrollen) durchgeführt werden.

Wird ein Teilnehmer von der NADA zur Dopingkontrolle gebeten, so hat sich dieser jeder Teilnehmer zu stellen und daran mitzuwirken. Die erforderlichen Räumlichkeiten werden vom Veranstalter gestellt.

Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen oder mangelnde Mitwirkung bei einer Dopingkontrolle haben nach Ermessen des Veranstalters, wobei auch etwaige Stellungnahmen der NADA Berücksichtigung finden, die Disqualifikation des Teilnehmers und unter Umständen auch die Sperrung der Anmeldung für künftige Veranstaltungen zur Folge.

13

Gefahrenaufklärung, Verhaltenspflichten und Haftungsausschluss

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass mit der Ausübung des Radrennsports generell und der Teilnahme an der Veranstaltung (samt Side-Events) im Speziellen verschiedenste Gefahren verbunden sind. Der Teilnehmer ist sich diesen – nachfolgend beispielhaft aufgezählten – Gefahren für die körperliche Unversehrtheit bewusst und nimmt dieses Risiko bewusst in Kauf, weshalb er insoweit auf eigenes Risiko und eigene Gefahr handelt.

Neben den mit der Ausübung des Radsports verbundenen üblichen Gefahren weist der Veranstalter beispielhaft auf die Gefahren der Rennteilnahme und der konkreten Teilnahme an der Veranstaltung hin. Eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit (wie auch der mitgeführten Sachen) könnte sich beispielsweise ergeben, aufgrund…

  • des Fahrens im Pulk,
  • des Erreichens hoher Geschwindigkeiten (auch von anderen Teilnehmern),
  • des Auftretens von Fahr- und Konzentrationsfehlern aufgrund eigener (oder fremder) Übermüdung oder Anstrengung,
  • des Einflusses von rutschigem Asphalt und – nicht zuletzt aufgrund der Höhenlage – mitunter schlechten Erhaltungszustandes der Straße auf das Fahrverhalten der Teilnehmer,
  • der Unmöglichkeit der Absicherung aller neben der Fahrbahn befindlicher Gefahrenstellen (wie insbesondere natürliche und künstliche Hindernisse) über den gesamten Streckenverlauf,
  • der mit der Eigenart der befahrenen Strecke (Gebirgspässe bis auf 2508 m) verbundenen Unmöglichkeit der Absicherung aller möglicher Absturzstellen,
  • des Auftretens extremer (alpiner) Witterung, wie zB Regen, Schneefall, Nebel etc),
  • der teilweise durch freies Weidegebiet verlaufenden Streckenführung, was zur Folge haben kann, dass sich unbeaufsichtigtes Weidevieh (zB Kühe, Pferde oder Schafe) genauso wie Wildtiere oder freilaufende Haustiere unvermittelt auf die Fahrbahn begeben und dort auch kurzfristig Verschmutzungen herbeiführen kann,
  • des Verhaltens von anderen Rennteilnehmern oder von außenstehenden Personen (Zuschauern), aber auch von Streckenposten oder anderen, an der Austragung der Veranstaltung beteiligte Personen.

Die Verwirklichung dieser Risiken kann schwere Körperverletzungen bis hin zum Tod, Schmerzen, emotionalen Stress, Traumata, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden etc mit sich bringen. Diese Schäden können nicht nur den Teilnehmer, sondern auch andere Beteiligte oder Angehörige betreffen.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die befahrenen Straßen nicht vollständig und nicht für die Dauer der gesamten Veranstaltung gesperrt sind. Es gilt hier die jeweils anwendbare Straßenverkehrsordnung, über welche sich der Teilnehmer in eigener Verantwortung zu informieren hat und welche von jedem Teilnehmer einzuhalten ist. Werden durch den Veranstalter Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnungen wahrgenommen, so werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmer an die Exekutive weitergeleitet.

Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller übrigen Teilnehmer und Zuseher verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Einhaltung der geltenden Gesetze und der vom Veranstalter festgeschriebenen Regelungen (zB Helmpflicht, Verbot von Begleitfahrzeugen etc) sowie der Anweisungen durch die Exekutive oder den Veranstalter (inkl. Rennleitung, Streckenposten etc). Verstöße können zur Disqualifikation und Sperrung der Anmeldung führen und der Teilnehmer kann nach allgemeinen Grundsätzen haftbar gemacht werden.

Der Teilnehmer bestätigt, seine Ausrüstung geprüft und in einem guten, gesetzeskonformen und für die Veranstaltung geeigneten Zustand vorgefunden zu haben.

In Kenntnis aller Umstände zur Veranstaltung und der Inkaufnahme aller Risiken verzichtet der Teilnehmer – auch im Namen seiner Rechtsnachfolger – auf jegliche Haftbarmachung des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen sowie dessen Vertretern und Mitarbeitern. Dieser Haftungsverzicht gilt nicht für schuldhaft durch die genannten Personen herbeigeführte Personenschäden, für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Sachschäden sowie für nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzende Schäden.

Darüber hinaus hält der Teilnehmer den Veranstalter und die im vorigen Punkt genannten Personen schad- und klaglos in Bezug auf sämtliche Klagen, Schäden, Forderungen oder Verbindlichkeiten, die aufgrund dessen Teilnahme an der Veranstaltung auch durch Dritte an sie herangetragen werden.

Der Veranstalter übernimmt vor, während und nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden der Teilnehmer oder Dritter.

Für etwaige Beschädigungen an den Rädern oder sonstigen Sachen, „Verwechslungen“ oder Diebstähle in den „Besenbussen“, aus dem Renngeschehen (zB wegen Sturz), an Labestationen und im „Bikepark“ übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern für eine entsprechende Deckung durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung Sorge zu tragen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass hier teilweise – je nach Polizze – die Teilnahme an Wettbewerben (wie dem Ötztaler Radmarathon) vom Versicherungsschutz ausgenommen ist; die Versicherungsdeckung für die Teilnahme an der Veranstaltung sollte jeder Teilnehmer gegebenenfalls vorab in Eigenverantwortung abklären.

Im Zuge der Abholung des Startpaketes besteht die Möglichkeit beim Österreichischen Radsportverband (Gadnergasse 69/Top 05, A-1110 Wien) eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (ÖRV Marathon Card) abzuschließen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer derartigen Versicherung. Die versicherten Risiken und die Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (siehe www.radsportverband.at).

14

Sperrung der Anmeldung oder Disqualifikation von Teilnehmern

Jeder grobe Verstoß gegen diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen oder das Regelwerk kann nach dem Ermessen des Veranstalters zur Stornierung der Anmeldung, Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung, Disqualifikation von der Veranstaltung und/oder zur Sperrung der Anmeldung für künftige Veranstaltungen führen. Dem Teilnehmer steht in diesen Fällen kein Recht auf Erstattung des Nenngeldes oder sonstiger Aufwendungen/Auslagen zu.

Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Veranstaltung auszuschließen, sofern diese

  • vom Veranstalter festgelegte Kontrollpunkte nicht rechtzeitig passieren;
  • sich selbst oder andere Personen mit ihrer (weiteren) Teilnahme gefährden könnten,
  • dem guten Ruf des Veranstalters oder der Veranstaltung Schaden zufügen oder zufügen könnten,
  • mit eigenen Leistungen in Wettbewerb zu den Leistungen des Veranstalters treten,
  • in schmarotzerischer Art und Weise für eigene Geschäftszwecke Leistungen des Veranstalters in Anspruch nehmen oder darauf aufbauen,
  • in sonstiger Weise die sportlich, wirtschaftlich und marketingmäßig erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.

15

Einräumung von Rechten

Der Veranstalter ist berechtigt, Ton- und Videoaufnahmen sowie Fotos von der Veranstaltung anzufertigen und zu verwenden. Er darf Namen, Bild, Stimme und Ergebnisse für eigene Zwecke (zB für Werbezwecke, in Zeitschriften etc) nutzen. Diese Nutzung kann – im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen (zB DSGVO) sowie der Datenschutzerklärung von Ötztal Tourismus – in allen Medien und zeitlich/örtlich unbegrenzt erfolgen.

Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter, das Material in allen Medien (zB Radio, Fernsehen, Kino, bei Veranstaltungen, auf Datenträgern und im Internet) zu verwenden, aufzuführen, zu senden, zu vervielfältigen und/oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, Änderungen, Schnitte oder sonstige Bearbeitungen am Bild-/Tonmaterial vorzunehmen und dieses geänderte Material uneingeschränkt zu nutzen.

16

Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie das Regelwerk zu ändern.

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer sowie auf sämtliche daraus resultierenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anzuwenden.

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich das für A-6450 Sölden sachlich zuständige Gericht zur Entscheidung berufen.

Sölden, am 23.09.2022

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