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Reglement

Für einen geordneten Ablauf

Damit das Rennen für die 4.000 Teilnehmer, die zahlreichen Helfer und Begleiter ohne Zwischenfälle abläuft, braucht es viel Organisation und Koordination. Die Teilnehmer müssen Termine im Vorfeld wahrnehmen und bestimmte Richtlinien beachten. Nur so kann die Großveranstaltung, die jedes Jahr Tausende in ihren Bann zieht, planmäßig über die Bühne gehen. Die wichtigsten Termine, Fristen und Infos für die Teilnehmer werden hier zusammengefasst. Damit auch in diesem Jahr einem erfolgreiches Rad-Event nichts im Weg steht.

Reglement

1

Veranstalter, sonstige Beteiligte, Notruf

Der Ötztaler Radmarathon und alle offiziellen „Side-Events“ werden veranstaltet durch (nachfolgend „Veranstalter“):

Ötztal Tourismus
Achweg 5
6450 Sölden
T +43 57200 926
radmarathon@oetztal.com.

  •  

Bei Notfällen stehen nachfolgende Institutionen unter den angegebenen Telefonnummern zur Verfügung:

  • Ötztal Tourismus (Veranstalter): T +43 57200 926
  • Rotes Kreuz Tirol: 144
  • Notrufnummer Südtirol: 112

2

Beschreibung der Veranstaltung

Der Ötztaler Radmarathon (nachfolgend auch „Veranstaltung“) ist ein jährlich stattfindendes, höchst angesehenes und anspruchsvolles Rennrad-Amateurrennen und gleichzeitig eine radtouristische Großveranstaltung.

Im Zusammenhang mit (vor, während oder nach) der Veranstaltung werden vom Veranstalter auch verschiedene „Side-Events“ (zB Einzelzeitfahren, Unterhaltungs-Shows, Bike-Expo, Rahmenprogramm etc) organisiert.

3

Streckenführung

Der Streckenverlauf der „Original“-Strecke führt mit Start und Ziel in Sölden über 5.500 Höhenmeter durch teils hochalpine (bis zu 2474 m) Lagen in Tirol (Österreich) und Südtirol (Italien).

Die Rennstrecke passiert nachstehende Ortschaften und wird durch die nachstehende Karte näher beschrieben:

Sölden (1.377 m) – Längenfeld – Umhausen – Oetz (820 m) – Kühtai (2.020 m) – Kematen (610 m) – Völs – Innsbruck (600 m) - Sonnenburgerhof – Schönberg – Matrei am Brenner – Steinach am Brenner – Gries a. Brenner – Brenner (1.377 m) – Sterzing – Jaufenpass (2.090 m) – St. Leonhard im Passeiertal – Timmelsjoch (2.509 m) – Sölden (1.377 m)

Die GPS-Daten der Rennstrecke können auf der Webseite des Ötztaler Radmarathons als GPX-Datei heruntergeladen werden.

Der Veranstalter oder die Rennleitung können jederzeit jegliche Änderung der Rennstrecke oder des Rennablaufs vorgeben. Dabei kann entweder auf die nachstehende Ersatzstrecke oder auf sonstige dem Veranstalter oder der Rennleitung geeignet erscheinende Strecken ausweichen.

ACHTUNG: Die befahrenen Straßen sind nicht vollständig und nicht für die Dauer der gesamten Veranstaltung für den Straßenverkehr gesperrt. Es gilt hier die jeweils anwendbare Straßenverkehrsordnung! Es muss jederzeit mit überholendem, querendem oder entgegenkommendem Verkehr und auch mit Einsatzfahrzeugen (insbesondere bei der Abfahrt vom Timmelsjoch) gerechnet werden.

Die Teilnehmer haben sich in eigener Verantwortung rechtzeitig und vollständig auf der Webseite www.oetztaler-radmarathon.com sowie durch Besuch der Fahrerbesprechung über die Streckenführung, die Höhenprofile und insbesondere die Gefahrenstellen zu informieren.

4

Programm

Der Veranstalter kann jederzeit jegliche Programmänderung in Zusammenhang mit der Veranstaltung und jegliche Änderung des Rennablaufs durchzuführen.

5

Termine und Fristen 2024

Registrierung: 01.01. bis 31.01.2024
1. Verlosung: Mitte Februar 2024
Zahlungsfrist 1. Verlosung: Freitag, 08. März 2024
Pauschalangebote: 11. - 21. März 2024
2. Verlosung: Anfang April 2024
Zahlungsfrist 2. Verlosung: Montag, 15. April 2024
Startplatzübertragung: 29.04. - 21.05.2024
Stornierung ohne Stornoversicherung: bis 25.06.2024

6

Ausgabe der Startpakete

Die Ausgabe der Startpakete findet zu nachstehenden Zeiten in Sölden statt:

  • Freitag, 30.08.2024  von 10:00 bis 20:00 Uhr
  • Samstag, 31.08.2024 von 09:00 bis 20:00 Uhr

Jeder Teilnehmer erhält bis Ende Juli ein E-Mail mit seiner persönlichen Startnummer inklusive Startplatzbestätigung. Die unterzeichnete Startplatz-Bestätigung ist zur Ausgabe der Startpakete mitzubringen. Die Teilnehmer müssen die Anmelde- und Teilnahmebestimmungen sowie das Regelwerk vorab lesen und zum Zeichen der Kenntnisnahme die Startplatz-Bestätigung eigenhändig unterschreiben. Die Startnummer wird nur an den Teilnehmer persönlich gegen Vorlage der unterzeichneten Startplatz-Bestätigung und eines Lichtbildausweises ausgehändigt.

7

Startaufstellung

Es gibt 2 Startblöcke:

STARTBLOCK 1 (max. 500 Teilnehmer):

1 A: Prominente Gäste des Veranstalters - maximal 30 Personen

1 B: Um sich für den Startblock 1 B zu qualifizieren, muss bei mindestens einer Austragung des Ötztaler Radmarathons in den letzten 4 Ausgaben folgendes Zeitlimit erreicht werden

Zeitlimit:
ÖRM 2019 oder 2023: unter 08:20 h (Herren) / unter 09:20 h (Damen)
ÖRM 2021 und 2022: unter 08:40 h (Herren) / unter 09:50 h (Damen)
Diese Teilnehmer sind verpflichtet, aus diesem 1. Startblock zu starten.

1C: Starter aus dem Teilnehmerkontingent des Veranstalters.
ACHTUNG! Die Zufahrt zu dem Startblock 1 ist nur bis 06:15 Uhr möglich.

STARTBLOCK 2

Alle Teilnehmer, die nicht aus den Startblock 1 starten.
Teilnehmer, die nicht aus dem für sie vorgesehenen Startblock starten, können disqualifiziert werden.

8

Zeitnehmung

Die Zeitnehmung wird durch Datasport AG organisiert.

Der Startblock 1 (Gruppe 1A, 1B und 1C) wird um 06:30 Uhr gestartet. Alle Teilnehmer dieses Startblocks erhalten dieselbe Startzeit: 6:30 Uhr. Alle anderen Teilnehmer starten nach dem Real Timing System. Das heißt, dass die Zeit erst ab dem Überqueren der Startlinie läuft.

Auf der Strecke sind acht weitere Zeitnehmungspunkte fixiert, welche von jedem Teilnehmer passiert werden müssen. Fehlt eine Messung, so wird der Teilnehmer disqualifiziert. Jeder Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Zeitnehmungslinien korrekt passiert und dies auch selbst zu kontrollieren.

Die für die Ergebnislisten maßgebende Gesamtzeit wird wie folgt ermittelt:

  • Für die Plätze 1 bis 10 in der Gesamtwertung (Damen und Herren) zählt die Einfahrts-Reihenfolge, nicht die „gefahrene“ Zeit. In den Klassenwertungen gilt diese Regelung für die Ränge 1 bis 3.
  • Für alle anderen Teilnehmer wird aufgrund der Zielankunftszeit die „gefahrene Zeit“ ermittelt, welche für die Ergebnislisten maßgebend ist.

Die Uhren auf den diversen Anzeigentafeln (zB Rennleiter‑, Sprecher- und Schlusswagen) geben die verstrichene Zeit ab dem offiziellen Startschuss an. Bei Start und Ziel wird die genaue Uhrzeit angezeigt.

9

Klasseneinteilung

Die Ergebnisse werden bei den Einzelstartern in folgende Klassen eingeteilt (jeweils Damen und Herren separat, wobei für die Klasseneinteilung nur das Geburtsjahr ausschlaggebend ist):

Klasse Beschreibung Geburtsjahr
Allgemeine Klasse bis 35 Jahre bis 1989
Master Klasse 1 bis 50 Jahre bis 1974
Master Klasse 2 bis 60 Jahre bis 1964
Master Klasse 3 über 60 Jahre ab 1963

Darüber hinaus gibt es eine Teamwertung. Jedes Team ab 5 Mitgliedern nimmt automatisch an der Teamwertung teil, sofern der Teamname im Zuge der Registrierung exakt gleich eingetragen wurde. Gewertet werden die fünf schnellsten Mitglieder jedes Teams.

10

Verpflegungsstationen

Offizielle Verpflegungsstationen:

Den Teilnehmern werden vom Veranstalter an nachfolgenden Orten entlang der Strecke an Verpflegungsstationen (auch „Labestationen“) kostenlos verschiedene Verpflegungsleistungen bereitgestellt:

  • Kühtai nach 49 KM
  • Brennerpass nach 121,5 KM
  • Jaufenpass nach 153 KM
  • Schönau („Speck-Mich’l“) im Passeiertal nach 191,5 KM
  • Seeberalm nach 196 KM
  • Sölden - Ziel 227 KM

Alle Verpflegungsstationen stehen ausschließlich den Startnummerninhabern zur Verfügung.

„Private“ Service- oder Verpflegungsstationen:

Möchten Vereine oder einzelne Teilnehmer eigene Service- oder Verpflegungsstationen einrichten, so müssen diese vorab unter Benennung einer verantwortlichen Person bei der Organisation (radmarathon@oetztal.com) angemeldet werden. Die Organisation kann die Einrichtung privater Service- oder Verpflegungsstationen nach eigenem Ermessen untersagen.

Werden eigene Service- und/oder Verpflegungsstationen eingerichtet, so haben der Verein, die betreuten Teilnehmer und die nach der Anmeldung verantwortliche Person dafür einzustehen, dass die jeweilige Stelle und der darauf folgende Kilometer der Rennstrecke sauber hinterlassen wird. Kommt es von Seiten des Straßenerhalters diesbezüglich zu Beanstandungen, so werden alle Teilnehmer des Vereines alle betreuten Personen aus der Wertung genommen und der Verein sowie die betreuten Teilnehmer werden für 2 Jahre nicht mehr zur Veranstaltung zugelassen. Die Kosten für die Beseitigung des Mülls werden in Rechnung gestellt.

Service- oder Verpflegungsleistungen entlang der Strecke dürfen nur unentgeltlich erbracht werden. Das entgeltliche Anbieten derartiger Leistungen ist verboten und kann zur Disqualifikation der betreuten Teilnehmer führen. Der Veranstalter behält sich auch rechtliche Schritte gegen den Organisator der entgeltlichen Service- oder Verpflegungsstationen vor.

11

Rennservice

Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung der Teilnehmer wird durch das Österreichische Rote Kreuz besorgt. Das Teilnehmerfeld wird auf der gesamten Strecke von Rettungswagen begleitet. Auf den Pässen Kühtai, Brenner, Jaufenpass und Timmelsjoch stehen ebenfalls Rettungsautos bereit. Ein Notarzthubschrauber steht im Einsatz und drei Notärzte begleiten das Feld. Die Erstversorgung am Unfallort erfolgt unter der alleinigen Verantwortung der Rettungsorganisation und ist für den Teilnehmer kostenfrei. Wird der Verletzte abtransportiert, so werden die Kosten des Abtransportes von der Rettungsorganisation in Rechnung gestellt; auch allfällige weitere Transport- oder Behandlungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.

Besenwagen:
Jene Teilnehmer, die auf der Strecke aus irgendeinem Grund aufgeben, sollen direkt auf der Strecke bleiben. Nur dort können sie von einem der zahlreichen Busse, den sogenannten „Besenbussen“ eingesammelt werden. Der Veranstalter veröffentlicht am Freitag, 30.08.2024 auf den verschiedenen Infotafeln auch fixe Standorte, wo die Besenautos „gescheiterte“ Radfahrer einsammeln. Es sind dies Gasthäuser und Tankstellen entlang der Strecke, wo man bequem auf den Besenwagen warten kann. Für eventuelle Beschädigungen an den Rädern in den Besenbussen, während des Rennens, an Labe Stationen und im Bikepark, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen. Fahrräder und Personen werden in verschiedenen Fahrzeugen nach Sölden zurückgebracht.

Die Fahrräder werden in den Bikepark gebracht. Dieser befindet sich in der Nähe des Zielgeländes - beim Musikpavillon. Das Rad wird gegen Vorlage der Startnummer ausgehändigt. Die Öffnungszeiten des Bikeparks werden ab Freitag an den Infotafeln bekanntgegeben.

Alle Räder müssen am Sonntag,01.09.2024 bis 21:00 Uhr abgeholt werden. Eine spätere Abholung ist nur noch gegen eine Pönale von € 15,00 möglich. Der Abholungsort der Räder wird nach Schließung des Bikeparks um 21:00 Uhr auf den Infotafeln verlautbart.

Reparaturservice:
Der Veranstalter stellt Servicedienste auf der Strecke zur Verfügung. Es befinden sich voll ausgestattete Serviceautos und Servicemotorräder auf der Strecke. Die Servicemotorräder können bei kleineren Pannen behilflich sein. Die Serviceautos sind mit fachkundigem Personal und diversen Ersatzmaterialien ausgestattet und können fast jeden Schaden beheben. Hier gilt: Das Service ist gratis, das Material ist zu bezahlen.

Zusätzlich befindet sich an jeder Verpflegungsstation ein fixer Servicepunkt, meist ist dieser am Ende der Verpflegungsstation platziert und ist mit einer „SERVICE-FAHNE“ gekennzeichnet. Hier können ebenfalls gewisse Probleme behoben werden. Auch hierbei gilt: Das Service ist gratis, das Material ist zu bezahlen. Über ein Trinkgeld freuen sich die Helfer.

Depotservice:
Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, persönliche Dinge zu speziellen Stationen in der Nähe der Verpflegungsstationen liefern zu lassen oder diese auf Strecke an den Stationen abzugeben. Für jeden der 4 Hinterlegungsorte gibt es eigene Taschen (in 4 verschiedenen Farben) – bitte beachtet, dass jeder Teilnehmer nur gegen Abgabe des Vouchers (befindet sich auf der Startnummer) 1 Hinterlegungstasche bekommt und nur diese Tasche abgegeben werden darf. Neben Bekleidung können natürlich auch Lebensmittel abgegeben werden – Trinkflaschen dürfen keine Flüssigkeiten beinhalten, es werden ausschließlich leere oder mit Pulver befüllte Flaschen entgegen genommen. Wasser steht an den Labestationen zur Verfügung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für hinterlegte Gegenstände. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.

Öffnungszeiten der Annahme und Rückgabe:
Annahme:

Freitag, 30.08.2024 von 10:00 bis 20:00 Uhr

Samstag, 31.08.2024 von 9:00 bis 20:00 Uhr

Rückgabe:
Sonntag, 01.09.2024 (Abholung bis 22:00 Uhr möglich.)

  • Kühtai ab 15:00 Uhr
  • Brenner ab 18:00 Uhr
  • Jaufen ab 18:30 Uhr
  • Timmelsjoch ab 21:00 Uhr

Montag, 02.09.2024 von 08:00 bis 12:00 Uhr

12

Kontrollpunkte

Auf der „Original“-Strecke werden von den Behörden nachfolgende Kontrollpunkte vorgeschrieben:

Kühtai
Kontrollpunkt
8:00 Uhr 9:30 Uhr
Brenner Labe
Kontrollpunkt
09:50 Uhr 12:15 Uhr
Jaufenpass Labe
Kontrollpunkt
11:05 Uhr 14:30 Uhr
St. Leonhard
Kontrollpunkt
11:30 Uhr 15:30 Uhr
Moos
Kontrollpunkt
11:50 Uhr 16:00 Uhr
Schöne Aussicht Labe
Kontrollpunkt
12:20 Uhr 18:00 Uhr
Timmelsjoch
Kontrollpunkt
13:00 Uhr 19:30 Uhr

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitere oder abweichende Kontrollpunkte und Zeitvorgaben zu ernennen. Diese werden rechtzeitig kommuniziert und an den offiziellen Infotafeln ausgehängt.

Teilnehmer, die zum angegebenen Zeitpunkt den jeweiligen Kontrollpunkt nicht passiert haben (oder wenn absehbar ist, dass sie den nächsten Kontrollpunkt nicht zeitgerecht erreichen), werden ausnahmslos aus dem Rennen genommen. Diese Teilnehmer können mit dem Besenwagen zurück nach Sölden fahren und haben kein Anrecht auf das Finisher-Trikot.

Nach Verstreichen der jeweils angegebenen Uhrzeit werden im Bereich zwischen Start und dem jeweiligen Kontrollpunkt keine weiteren Absicherungs-, Verpflegungs- oder Serviceleistungen mehr erbracht.

13

Dopingkontrollen

Der Veranstalter arbeitet mit der „NADA“ (Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH) zusammen, um Doping auch im Breitensport im Zuges der Veranstaltung möglichst hintanzuhalten. Alle Teilnehmer unterwerfen sich den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen. Es gilt insbesondere der World Anti-Doping Code und das Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 – ADBG 2007).

Im Zuge der Veranstaltung können jederzeit (vor, während und nach dem Rennen) auch ohne Vorankündigung Dopingkontrollen (Trainingskontrollen oder Wettkampfkontrollen) durchgeführt werden.

Wird ein Teilnehmer von der NADA zur Dopingkontrolle gebeten, so hat sich dieser Teilnehmer zu stellen und daran mitzuwirken. Die erforderlichen Räumlichkeiten werden vom Veranstalter gestellt.

Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen oder mangelnde Mitwirkung bei einer Dopingkontrolle haben nach Ermessen des Veranstalters, wobei auch etwaige Stellungnahmen der NADA Berücksichtigung finden, die Disqualifikation des Teilnehmers und unter Umständen auch die Sperrung der Anmeldung für künftige Veranstaltungen zur Folge.

14

Kontakt und Beschwerden

Allfällige Beschwerden oder Einsprüche sind binnen 24 Stunden nach dem Start der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter an folgende Adresse zu richten: radmarathon@oetztal.com

Sämtliche Entscheidungen des Veranstalters (oder der Rennleitung) sind endgültig und verbindlich. Eine weitere Beeinspruchung ist nicht möglich. Die Ergebnisse können nicht zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens (etc) gemacht werden.

Allgemeine Regeln, Rechte und Pflichten der Teilnehmer

1

Allgemeines

  • Die jeweils geltende Straßenverkehrsordnung ist unbedingt einzuhalten. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.
  • Den Anweisungen der Exekutive von Streckenposten sowie der Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Tragen eines zugelassenen Sturzhelmes ist Pflicht.
  • Die Startnummer muss zusammen mit dem Transponder gut sichtbar an der Lenkstange befestigt werden. Darüber hinaus hat jeder Teilnehmer eine Startnummer gut sichtbar auf dem Rücken zu tragen. Die Größe dieser Startnummern darf nicht verändert werden.
  • Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers, die Weitergabe der Startnummer an einen anderen Fahrer, das Fahren mit zwei oder mehreren Zeitnehmungs-Chips sowie der Start aus einer anderen Startgruppe sind verboten.
  • Jeder Teilnehmer hat zur Behebung von Pannen entsprechendes Flickzeug, Werkzeug sowie einen Reserve-Schlauch mitzuführen.
  • Es wird empfohlen, warme und für hochalpine Strecken adäquate (Wechsel‑)Kleidung sowie einen Regenschutz mitzuführen.
  • Es ist aus Sicherheitsgründen verboten, während des Fahrens zu telefonieren oder Fotos (zB „Selfies“) anzufertigen.
  • Private Verpflegungs- und/oder Servicefahrzeuge oder sonstige Begleitfahrzeuge (Auto, E-Bike, Motorrad, Roller etc), sind nicht erlaubt und ziehen die Disqualifikation des/der betreuten Teilnehmer nach sich. Auf der Strecke fahren ausreichend offizielle „Besenbusse“, Servicefahrzeuge, Servicemotorräder, die Rennleiter, mehrere Rettungswagen und ein Schlusswagen.
  • Der Schlusswagen markiert das Ende des Rennens. Jeder Teilnehmer, der zu irgendeinem Zeitpunkt hinter diesem Fahrzeug fährt, gilt als nicht mehr im Bewerb befindlich, fährt vollkommen auf eigene Verantwortung und muss mit starkem Verkehr rechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wieder ins Rennen zurückzufahren, wenn der Schlusswagen wieder überholt wird. Der Schlusswagen hält sich exakt an die vorgegebenen Durchfahrtszeiten.
  • Die Teilnahme mit Triathlonlenker, Aufleger oä. ist strengstens verboten. Nur original Rennrad bzw. Mountainbikelenker (ohne Hörner) dürfen bei der Veranstaltung verwendet werden. Für etwaige Ausnahmegenehmigungen sind ein ärztliches Attest und ein entsprechendes Ansuchen, im Vorfeld an den Veranstalter zu stellen.
  • Anbauteile sind so gut wie möglich zu entfernen. Beleuchtungseinrichtungen, Fahrradcomputer, etc. sind so am Rad zu befestigen, dass diese fest am Rad sind. Verletzungen anderer Teilnehmer sind verlässlich auszuschließen. Für etwaige Schäden Dritter haftet der Teilnehmer selbst.

2

Unsportliches Verhalten

  • Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten, sportlich faires Verhalten an den Tag zu legen und stets auf die eigene Sicherheit sowie auf die Sicherheit anderer Teilnehmer sowie sonstiger Beteiligter zu achten. Grobe Verstöße oder grob unsportliches Verhalten kann zur sofortigen Disqualifikation führen.
  • Verstöße gegen die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen werden streng geahndet. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.
  • Es ist strengstens untersagt, Fahrräder mit irgendwelchen elektrischen und/oder elektronischen Hilfsmitteln zu benutzen. Der Veranstalter ist (gegebenenfalls mit fachlicher Unterstützung) berechtigt, Stichproben oder systematische Kontrollen an den Fahrrädern durchzuführen. Nichtentsprechung oder die Verweigerung, sich den geforderten Überprüfungen zu unterziehen führen zur sofortigen Disqualifikation.
  • Die Inanspruchnahme fremder „Schiebehilfe“ von nicht im Rennen befindlichen Personen ist nicht gestattet.
  • Nicht angemeldete Radfahrer dürfen sich nicht in die Renn-Gruppen einfügen; andernfalls werden diese angezeigt und/oder aus dem Rennen entfernt. Im Falle eines Unfalles können diese unter Umständen haftbar gemacht werden. Teilnehmer, welche im Windschatten von nicht angemeldeten Radfahrern fahren, können disqualifiziert werden.
  • Die ersten 5 Teilnehmer jeder Klasse sind verpflichtet, an der Siegerehrung teilzunehmen. Die Sach- und Ehrenpreise werden nur persönlich im Rahmen der Siegerehrung übergeben.

3

Gefahrenaufklärung, Verhaltenspflichten und Haftungsausschluss

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass mit der Ausübung des Radrennsports generell und der Teilnahme an der Veranstaltung (samt Side-Events) im Speziellen verschiedenste Gefahren verbunden sind. Der Teilnehmer ist sich diesen – nachfolgend beispielhaft aufgezählten – Gefahren für die körperliche Unversehrtheit bewusst und nimmt dieses Risiko bewusst in Kauf, weshalb er insoweit auf eigenes Risiko und eigene Gefahr handelt.

Neben den mit der Ausübung des Radsports verbundenen üblichen Gefahren weist der Veranstalter beispielhaft auf die Gefahren der Rennteilnahme und der konkreten Teilnahme an der Veranstaltung hin. Eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit (wie auch der mitgeführten Sachen) könnte sich beispielsweise ergeben, aufgrund…

  • des Fahrens im Pulk,
  • des Erreichens hoher Geschwindigkeiten (auch von anderen Teilnehmern),
  • des Auftretens von Fahr- und Konzentrationsfehlern aufgrund eigener (oder fremder) Übermüdung oder Anstrengung,
  • des Einflusses von rutschigem Asphalt und – nicht zuletzt aufgrund der Höhenlage – mitunter schlechten Erhaltungszustandes der Straße auf das Fahrverhalten der Teilnehmer,
  • der Unmöglichkeit der Absicherung aller neben der Fahrbahn befindlicher Gefahrenstellen (wie insbesondere natürliche und künstliche Hindernisse) über den gesamten Streckenverlauf,
  • der mit der Eigenart der befahrenen Strecke (Gebirgspässe bis auf 2508 m) verbundenen Unmöglichkeit der Absicherung aller möglicher Absturzstellen,
  • des Auftretens extremer (alpiner) Witterung, wie zB Regen, Schneefall, Nebel etc),
  • der teilweise durch freies Weidegebiet verlaufenden Streckenführung, was zur Folge haben kann, dass sich unbeaufsichtigtes Weidevieh (zB Kühe, Pferde oder Schafe) genauso wie Wildtiere oder freilaufende Haustiere unvermittelt auf die Fahrbahn begeben und dort auch kurzfristig Verschmutzungen herbeiführen kann,
  • des Verhaltens von anderen Rennteilnehmern oder von außenstehenden Personen (Zuschauern), aber auch von Streckenposten oder anderen, an der Austragung der Veranstaltung beteiligte Personen.

Die Verwirklichung dieser Risiken kann schwere Körperverletzungen bis hin zum Tod, Schmerzen, emotionalen Stress, Traumata, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden etc mit sich bringen. Diese Schäden können nicht nur den Teilnehmer, sondern auch andere Beteiligte oder Angehörige betreffen.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die befahrenen Straßen nicht vollständig und nicht für die Dauer der gesamten Veranstaltung gesperrt sind. Es gilt hier die jeweils anwendbare Straßenverkehrsordnung, über welche sich der Teilnehmer in eigener Verantwortung zu informieren hat und welche von jedem Teilnehmer einzuhalten ist. Werden durch den Veranstalter Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnungen wahrgenommen, so werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmer an die Exekutive weitergeleitet.

Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller übrigen Teilnehmer und Zuseher verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Einhaltung der geltenden Gesetze und der vom Veranstalter festgeschriebenen Regelungen (zB Helmpflicht, Verbot von Begleitfahrzeugen etc) sowie der Anweisungen durch die Exekutive oder den Veranstalter (inkl. Rennleitung, Streckenposten etc). Verstöße können zur Disqualifikation und Sperrung der Anmeldung führen und der Teilnehmer kann nach allgemeinen Grundsätzen haftbar gemacht werden.

Der Teilnehmer bestätigt, seine Ausrüstung geprüft und in einem guten, gesetzeskonformen und für die Veranstaltung geeigneten Zustand vorgefunden zu haben.

In Kenntnis aller Umstände zur Veranstaltung und der Inkaufnahme aller Risiken verzichtet der Teilnehmer – auch im Namen seiner Rechtsnachfolger – auf jegliche Haftbarmachung des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen sowie dessen Vertretern und Mitarbeitern. Dieser Haftungsverzicht gilt nicht für schuldhaft durch die genannten Personen herbeigeführte Personenschäden, für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Sachschäden sowie für nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzende Schäden.

Darüber hinaus hält der Teilnehmer den Veranstalter und die im vorigen Punkt genannten Personen schad- und klaglos in Bezug auf sämtliche Klagen, Schäden, Forderungen oder Verbindlichkeiten, die aufgrund dessen Teilnahme an der Veranstaltung auch durch Dritte an sie herangetragen werden.

Der Veranstalter übernimmt vor, während und nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden der Teilnehmer oder Dritter.

Für etwaige Beschädigungen an den Rädern oder sonstigen Sachen, „Verwechslungen“ oder Diebstähle in den „Besenbussen“, aus dem Renngeschehen (zB wegen Sturz), an Labestationen und im „Bikepark“ übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern für eine entsprechende Deckung durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung Sorge zu tragen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass hier teilweise – je nach Polizze – die Teilnahme an Wettbewerben (wie dem Ötztaler Radmarathon) vom Versicherungsschutz ausgenommen ist; die Versicherungsdeckung für die Teilnahme an der Veranstaltung sollte jeder Teilnehmer gegebenenfalls vorab in Eigenverantwortung abklären.

Im Zuge der Abholung des Startpaketes besteht die Möglichkeit beim Österreichischen Radsportverband (Gadnergasse 69/Top 05, A-1110 Wien) eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (ÖRV Marathon Card) abzuschließen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer derartigen Versicherung. Die versicherten Risiken und die Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (siehe www.radsportverband.at).

4

Sperrung der Anmeldung oder Disqualifikation von Teilnehmern

Jeder grobe Verstoß gegen diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen oder das Regelwerk kann nach dem Ermessen des Veranstalters zur Stornierung der Anmeldung, Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung, Disqualifikation von der Veranstaltung und/oder zur Sperrung der Anmeldung für künftige Veranstaltungen führen. Dem Teilnehmer steht in diesen Fällen kein Recht auf Erstattung des Nenngeldes oder sonstiger Aufwendungen/Auslagen zu.

Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Veranstaltung auszuschließen, sofern diese

  • vom Veranstalter festgelegte Kontrollpunkte nicht rechtzeitig passieren;
  • sich selbst oder andere Personen mit ihrer (weiteren) Teilnahme gefährden könnten,
  • dem guten Ruf des Veranstalters oder der Veranstaltung Schaden zufügen oder zufügen könnten,
  • mit eigenen Leistungen in Wettbewerb zu den Leistungen des Veranstalters treten,
  • in schmarotzerischer Art und Weise für eigene Geschäftszwecke Leistungen des Veranstalters in Anspruch nehmen oder darauf aufbauen,
  • in sonstiger Weise die sportlich, wirtschaftlich und marketingmäßig erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.

5

Einräumung von Rechten

Der Veranstalter ist berechtigt, Ton- und Videoaufnahmen sowie Fotos von der Veranstaltung anzufertigen und zu verwenden. Er darf Namen, Bild, Stimme und Ergebnisse für eigene Zwecke (zB für Werbezwecke, in Zeitschriften etc) nutzen. Diese Nutzung kann – im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen (zB DSGVO) sowie der Datenschutzerklärung von Ötztal Tourismus – in allen Medien und zeitlich/örtlich unbegrenzt erfolgen.

Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter, das Material in allen Medien (zB Radio, Fernsehen, Kino, bei Veranstaltungen, auf Datenträgern und im Internet) zu verwenden, aufzuführen, zu senden, zu vervielfältigen und/oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, Änderungen, Schnitte oder sonstige Bearbeitungen am Bild-/Tonmaterial vorzunehmen und dieses geänderte Material uneingeschränkt zu nutzen.

6

Abfälle und Verunreinigungen

  • Es ist verboten, außerhalb der markierten Zonen (1 km nach den Verpflegungsstationen) bei den Verpflegungsstationen Abfälle (zB Gelpackungen) wegzuwerfen. Es stehen an den Verpflegungsstationen ausreichend Müllbehälter zur Verfügung. Das unzulässige Wegwerfen von Abfällen gefährdet die weitere Durchführung des Ötztaler Radmarathons und zieht eine Disqualifikation und unter Umständen auch eine Sperre des jeweiligen Fahrers nach sich. Es werden hier verstärkte Kontrollen (ua mittels Helmkameras der Motorradfahrer) durchgeführt.
  • Es werden entlang der Wegwerfzonen große Müllbehälter aufgestellt. Bitte wirf deinen Müll in diese Behälter. Danke! Das Ende der 1 km langen Wegwerfzonen ist durch Mülleimer deutlich gekennzeichnet.
  • Wände und Mauern wie zB am Timmelsjoch dürfen auf keinen Fall bemalt werden! Bitte befolgt diese Anweisung strikt. Bei Zuwiderhandlung droht die Disqualifikation und die Kosten für die Entfernung werden in Rechnung gestellt.

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