1. Anwendungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungen von Reisen durch Ötztal Tourismus, sohin für solche, die über das Online-Buchungssystem durchgeführt werden, als auch solche, die in anderer Weise (schriftlich, mündlich, per Telefax oder telefonisch) durchgeführt werden.
2. Vertragsverhältnis zwischen Ötztal Tourismus und dem Gast (Ötztal Tourismus als Vermittler):
Ötztal Tourismus bietet dem Gast die Möglichkeit, Reiseleistungen Dritter zu buchen. In diesem Zusammenhang bietet Ötztal Tourismus in eigener Verantwortung keine Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und Ötztal Tourismus lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Bestimmungen der §§ 31b ff KSchG – bzw ab 1.7.2018 die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) - keine Anwendung finden. Auch die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) kommen auf den Vermittlungsvertrag nicht zur Anwendung.
3. Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast:
3.1 Zustandekommen des Reisevertrages:
Bei der Vermittlung von Reisen wird Ötztal Tourismus als Erklärungsbote im Auftrag des Gastes tätig und Willenserklärungen werden an den betreffenden Beherbergungsbetrieb weitergegeben.
Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem Beherbergungsbetrieb das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt durch (schriftliche) Bestätigung (etwa per Email) durch Ötztal Tourismus zustande.
3.2 Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006):
Sofern in der Individualvereinbarung oder in den vorliegenden AGB nicht Abweichendes vereinbart wird (etwa abweichende Storno- oder Zahlungsbedingungen), sind auf den zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb zustande kommenden Reisevertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) anwendbar. Diese werden im Buchungsvorgang gesondert verlinkt und sind ständig unter https://www.oetztal.com/de/winter/unser-online-buchungscenter/suchen-und-buchen-unterkuenfte/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html abrufbar.
Damit wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb durch die Individualvereinbarung, die vorliegenden AGB und die AGBH 2006 determiniert. Bei inhaltlichen Abweichungen geht dabei die Individualvereinbarung den sonstigen Vertragsbestandteilen vor und die vorliegenden AGB genießen Vorrang vor den AGBH 2006.
4. Zahlung:
Sobald der Vertrag zwischen Gast und Beherbergungsbetrieb durch Bestätigung durch Ötztal Tourismus zustande gekommen ist, gelten - sofern sich nicht aus der Individualvereinbarung anderes ergibt - nachstehende Zahlungsbestimmungen:
Innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss der Buchung ist die Anzahlung in der Höhe von 30 % des Gesamtbetrages der jeweiligen Buchung (exklusive Ortstaxe) zur Zahlung fällig. Zahlstelle für diese Anzahlung ist der jeweilige Beherbergungsbetrieb (= Vertragspartner des Gastes). Die Zahlungen können grundsätzlich per Kreditkarte oder Banküberweisung geleistet werden. Die akzeptierten Zahlungsmittel werden vom Beherberger definiert. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Kreditkarte über das System von Ötztal Tourismus autorisiert. Die Daten werden zur Abbuchung an den Beherberger weitergegeben. Der restliche Reisepreis zuzüglich Ortstaxe ist vom Gast direkt beim Beherberger zu bezahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen bis 4 Tagen vor Anreise wird:
- sofern nur Banküberweisung akzeptiert wird, die Buchung ohne Anzahlung abgeschlossen;
- sofern Kreditkarte akzeptiert wird, die Buchung mit Kreditkartenabbuchung durch den Beherberger abgeschlossen.
Abgesehen davon können die Zahlungskonditionen auch individuell festgelegt werden. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.
5. Mitteilungen des Gastes:
Mitteilungen des Gastes über Änderungen und Stornierungen können ausschließlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, der sich aus der Buchungsbestätigung ergibt, abgegeben werden. Ötztal Tourismus übernimmt nach Vertragsabschluss zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb keine Haftung für die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen etc zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb.
6. Hotelkategorien und Hotelinformationen:
6.1 Hotelklassifizierung:
Die Hotelklassifizierung beruht auf einer Prüfung der Beherbergungsunterkunft vom Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich.
6.2 Zusätzliche Hotelinformationen:
Die zusätzlichen Hotelinformationen beruhen auf den eigenen Angaben der Hotels. Ötztal Tourismus übernimmt keine Gewähr für diese Angaben.
7. Datenschutz:
Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm eingegebenen Daten, ausschließlich soweit dies für die Durchführung der Buchung erforderlich ist (Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung), verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Die gesetzlichen Datenschutzregelungen werden von Ötztal Tourismus eingehalten. Der Gast hat nach der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wegen einer behaupteten Verletzung von Datenschutzregelungen hat der Gast unter Umständen ein Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
8. Rücktrittsrechte, Vertragsauflösung:
Für die von Ötztal Tourismus vermittelten Reiseleistungen besteht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, den vermittelten Reisevertrag bis spätestens 61 Tage vor Anreise aus sachlich gerechtfertigten Gründen (vgl Punkt 6.2 der AGBH 2006) durch einseitige Erklärung aufzulösen.
Mangels abweichender Vereinbarung wird in Abweichung von Punkt 5.5 und 5.6 der AGBH 2006 für den Fall des Rücktritts durch den Gast nachstehendes vereinbart:
- Bis spätestens 61 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Reisevertrag ohne Einhaltung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden.
- Danach ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis zum 61. Tag vor dem Ankunftstag: keine Stornogebühren
- ab dem 60. Tag bis zum 30. Tag vor dem Ankunftstag: 50 % vom gesamten Arrangementpreis;
- ab dem 29. Tag bis zum 7. Tag vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- ab dem 6. Tag vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Storniert der Gast die Buchung (innerhalb 60 Tagen vor Anreise), ist bei von Ötztal Tourismus vermittelten Reiseverträgen der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Anzahlung für die Unterkunft einzubehalten und ist der Gast verpflichtet, die restliche Stornogebühr lt. obiger Aufstellung zu bezahlen.
Abgesehen davon, können auch individuelle Stornobedingungen festgelegt werden. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.
9. Haftung:
Ötztal Tourismus haftet nicht für die Erbringung der vermittelten Reiseleistungen des Beherbergungsbetriebes. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung trifft ausschließlich den im Angebot und der Buchungsbestätigung angeführten Beherbergungsbetrieb.
Für Schäden, die aus schuldhafter Verletzung dieses Vermittlungsvertrages entstehen, haftet Ötztal Tourismus – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung.
10. Reiseversicherung:
Ötztal Tourismus bietet selbst keine Reiseversicherung an. Ötztal Tourismus empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung.
Sölden, am 24. Mai 2019