TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Jeder Radsportler ab dem 19. Lebensjahr ist startberechtigt, ab 16 Jahre in Begleitung und mit Einverständnis der Eltern bei der Startnummern-Abholung.

Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen.

Mit der Einzahlung des Startgeldes akzeptiert der Teilnehmer umfassend alle Teilnahmebedingungen und das Reglement des Veranstalters.

Mit seiner Anmeldung ist der Teilnehmer einverstanden, dass

  • seine Personen- und Adressdaten sowie Ergebnisse EDV-mässig gespeichert und verarbeitet werden
  • sein Name, Jahrgang, Wohnort und Team in den Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Zeitung und in Aushängen publiziert werden dürfen.
  • der Veranstalter - oder von ihm beauftragte Partner - Fotos, Video- und TV-Aufnahmen von den Teilnehmern machen darf und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten darf.
  • diese Adressdaten für Werbezwecke durch den Veranstalter verwendet werden dürfen und diese auch an Sponsoren weitergegeben werden dürfen.

Teilnehmer, die auf Podiumplätze in den einzelnen Klassen sowie in der Gesamtwertung fahren können (Damen und Herren), müssen aus der 1. Gruppe starten. Meldung nach Startzusage via E mail an das OK, damit Ergebnisse überprüft werden können. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine automatische Zuordnung der Startzeit der 1. Gruppe, auch noch während des Rennens.

Für die Ränge 1-10 Damen und Herren in der Gesamtwertung zählt die Einfahrts-Reihenfolge, nicht die gefahrene Zeit. In den Klassen gilt diese Regelung für die Ränge 1 bis 3.

Wir weisen darauf hin, dass durch die NADA jederzeit Dopingkontrollen durchgeführt werden können.

Jeder Teilnehmer hat einen Reserveschlauch selbst mitzuführen.

Das Einsetzen von eigenen Service -Autos oder -Motorrädern und -Rollern, welche nicht mit der Organisation abgesprochen sind, zieht ebenfalls die Disqualifikation nach sich.

Das begehrte Ötztaler-Finishertrikot erhalten ausnahmslos nur jene Teilnehmer, die die gesamte Strecke korrekt absolvieren, alle Kontrollpunkte passieren und vor dem Schlusswagen das Ziel in Sölden erreichen. Jeder Radfahrer, welcher sich zu irgendeinem Zeitpunkt hinter deisem Fahrzeug befindet, gilt als nicht mehr im Bewerb befindlich und muss mit startken Verkehr rechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wieder ins Rennen zurückzufahren, wenn der Schlusswagen überholt wird. Der Schlusswagen hält sich exakt an die vorgegebene Durchfahrtszeiten.

Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen die Strecke zu verkürzen und das Zeitlimit zu verändern.

Den Rennleiter steht das Recht zu, Teilhnehmer, welche sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten, aus dem Rennen auszuschließen. Ebenso können die Rennleiter Teilnehmer aus dem Renne nehmen, die offensichtlich den Kontrollpunkt nicht mehr zeitgerecht erreichen können.

Das Tragen eines Sturzhelmes ist Pflicht.

Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich.

Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers oder jeder anderen von der Organisation ermittelte Vorfall wird mit dem Ausschluss von dem Bewerb bestraft. Für weitere zwei Jahre ist der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen. Laut österreichischen Recht ist es auch Urkundenfälschung.


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